
Rat und Hilfe
für Mieter
Die Mietrechtsschutzversicherung des Mieterbunds ist eine Prozesskosten-Versicherung, die Ihnen hilft Ihr Recht vor Gericht durchzusetzen, wenn im Streitfall eine außergerichtliche Einigung scheitert. Sie können zum Beispiel unberechtigte Klagen Ihres Vermieters abweisen, ohne das hohe Kostenrisiko durch Anwalts- und Gerichtskosten alleine tragen zu müssen.

Ebenso können Sie Ihre berechtigten Forderungen mit Hilfe des Gerichts durchsetzen. Versichert ist die Wohnung, die sie gemietet haben und selbst bewohnen. Die Versicherung deckt Gerichtskosten bis zu 15000 Euro (Deckungssumme) ab. Dabei müssen Sie sich nur mit 100 Euro an den Kosten selbst beteiligen.

Die Leistungspflicht der Versicherung ergibt sich u.a. unter folgenden Bedingungen: 1. Eine Deckungszusage ist dann möglich, wenn Sie zuvor durch den Mieterverein beraten und versucht wurde, den Streit aussergerichtlich zu klären und beizulegen. 2. Ihre Klage oder der Abwehrversuch gegen eine Vermieterklage muss Aussicht auf Erfolg haben. Chancenlose Prozesse werden von keiner Rechts- schutzversicherung finanziert. 3. Der Versicherungssfall, z.B. eine Wohnraumkündigung, darf nicht vor Beginn des Versicherungsverhältnisses eingetreten sein. Sie können schliesslich auch keine brennende Scheune gegen Feuer versichern. Zu Beginn des Versicherungsverhältnisses besteht eine Wartezeit von drei Monaten. In dieser Frist darf das Ereignis, das den Schaden auslöst, nicht liegen. Warten Sie also nicht, bis es zu spät ist.
Haben Rechtsberatung und Schriftwechsel des Mietervereins mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung (als Vertreter Ihres Vermieters) keinen Erfolg, erhalten Sie vom Mieterverein eine Schadensmeldung. Der Mieterverein bestätigt darin, dass er versucht hat, Ihr Problem ohne Hilfe des Gericht zu lösen und dass Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat. Auf Ihren Wunsch schickt der Mieterverein den Meldebogen selbst an die Versicherung oder Sie übergeben ihn an einen Anwalt Ihrer freien Wahl, damit dieser bei der Versicherung anfragt, ob sie die Kosten des Streits vor Gericht übernimmt. Die Abrechnung der versicherten Gebühren erfolgt dann zwischen Anwalt und Versicherung direkt.
Weitere Informationen enthält das Internet-Angebot der DMB-Rechtsschutzversicherungs AG
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